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Förderprogramm EcoGastro.
Der Ersatz von gewerblichen Küchengeräten wird durch das Programm von EcoGastro gefördert, wenn die Geräte nachweislich energieeffizienter sind als andere Geräte auf dem Markt. EcoGastro zertifiziert die Geräte und labelt sie mit dem EcoGastro-Logo.
Welche Geräte werden gefördert?
Förderberechtigt sind die mit dem EcoGastro-Label gekennzeichneten Geräte der Kategorien: Kombidämpfer, Spülmaschinen, Multifunktionsgeräte, Griddle, Fritteusen und Salamander. Die förderbeitragsberechtigten Geräte sind in unserem Sortiment mit dem Logo von EcoGastro gekennzeichnet.
Wer kann von den Förderbeiträgen profitieren?
Alle privaten und öffentlichen Schweizer Käufer von gewerblichen Küchengeräten können von den Förderungen profitieren. Gefördert wird der Ersatz von Küchengeräten der gleichen Kategorie, nicht die Neubeschaffung. Der Käufer bestätigt durch Unterschrift, dass es sich um einen Geräte-Ersatz handelt. Details dazu sind auf ecogastro.org nachzulesen.
Wie kann ich von den Förderbeiträgen profitieren?
Beim Ersatzkauf eines zertifizierten Gerätes aus unserem Sortiment, senden Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bestätigungsformular. Der Förderbeitrag wird anschliessend direkt auf unserer Rechnung als Rabatt abgezogen.
Was muss ich sonst noch wissen?
Empfänger der Förderung ist immer der Endkunde. Die maximale Förderhöhe beträgt 30 % der Gerätekosten. Ein durch EcoGastro gefördertes Gerät darf nicht gleichzeitig durch ein anderes Förderinstrument des Bundes oder des Kantons gefördert werden (keine Doppelförderungen)
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