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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

T101 AG | chrombox · Ruessenstrasse 11 · 6340 Baar / ZG


1. Anwendungsbereich und Geltung

Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der T101 AG | chrombox (nachfolgend «T101») und dem Kunden gelten ausschliesslich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Erteilung eines Auftrages, der Annahme eines Angebots oder dem Abschluss eines Vertrages anerkennt der Kunde die Verbindlichkeit dieser AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil sämtlicher Aufträge und Verträge der T101. Sie gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der T101 – unabhängig davon, ob der Vertrag auf Grundlage eines Angebots, über den Online-Shop, telefonisch oder auf anderem Weg zustande kommt. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware, Anlage oder Leistung gelten diese Bestimmungen als akzeptiert.

Vertragspartner von T101 können nur volljährige und handlungsfähige Personen sowie im Handelsregister eingetragene oder anderweitig rechtsgültig vertretene Gesellschaften sein.

Der Kunde ist verpflichtet, bei jeder Bestellung und Auftragserteilung – einschliesslich Reparatur-, Wartungs-, und Montageaufträgen – seinen vollständigen und korrekten Namen bzw. die korrekte Firmenbezeichnung gemäss Handelsregister sowie eine gültige Rechnungs- und Zustelladresse anzugeben und Änderungen während laufender Geschäftsbeziehung unverzüglich mitzuteilen. Bestellt eine Person im Namen einer Gesellschaft oder eines Dritten oder erteilt sie in deren Namen einen Auftrag, sichert sie zu, zu deren Vertretung berechtigt zu sein. Fehlt die Vertretungsberechtigung, haftet die handelnde Person persönlich für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag. Kosten und Umtriebe, die T101 durch unrichtige oder unvollständige Angaben entstehen – namentlich für Adressnachforschungen oder erfolglose Zustellungen und Betreibungshandlungen –, gehen zulasten des Kunden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn T101 deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote von T101 sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von T101 verbindlich zustande. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch T101.

Kann T101 infolge höherer Gewalt, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Fehlern oder Ausfällen von Lieferanten oder anderen Umständen, die T101 nicht zu vertreten hat, nicht liefern, ist T101 berechtigt, vom Vertrag entschädigungslos zurückzutreten. Die Anwendung von Art. 191 OR wird wegbedungen.

3. Bestellungen im Online-Shop

Für Bestellungen über den Online-Shop von T101 gelten ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB die folgenden Regelungen.

Die Präsentation der Produkte im Online-Shop stellt kein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag zwischen T101 und dem Käufer kommt erst zustande, wenn der Käufer eine Bestellung aufgegeben und T101 diese per E-Mail ausdrücklich bestätigt hat. Eine automatische Bestelleingangsbestätigung gilt nicht als Annahme. Ab der Bestätigung durch T101 kann der Käufer seine Bestellung nicht mehr einseitig ändern oder stornieren; das Rückgaberecht gemäss Ziffer 14 bleibt vorbehalten.

T101 behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen, insbesondere von Käufern, mit denen eine Streitigkeit über die Bezahlung einer früheren Bestellung besteht.

Produktabbildungen im Online-Shop dienen ausschliesslich der Veranschaulichung und können vom gelieferten Produkt abweichen. Aus den Abbildungen können keine Ansprüche abgeleitet werden.

4. Technische Daten

Sämtliche technischen Angaben, Daten und Abmessungen basieren auf den Angaben der jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten und stellen keine Zusicherung von T101 dar. Für die Richtigkeit dieser Daten lehnt T101 jede Haftung ab. Konstruktions- und Formänderungen der Hersteller, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.

5. Rechte an Angeboten und Unterlagen

Angebote sowie sämtliche dazugehörigen Unterlagen wie Datenblätter, Zeichnungen, Pläne und Berechnungen bleiben Eigentum von T101. Kommt der Vertrag nicht zustande, sind sie auf Verlangen von T101 zurückzugeben bzw. in digitaler Form vollständig und dauerhaft zu löschen, einschliesslich allfälliger Kopien; die Löschung ist auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Die Unterlagen dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von T101 kopiert, Dritten weitergegeben oder anderweitig zugänglich gemacht werden und sind vertraulich zu behandeln.

Enthält ein Angebot keine Angabe zur Gültigkeitsdauer, ist es 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig.

6. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer. Im Warenkorb des Online-Shops werden vor Abschluss der Bestellung der Nettobetrag, die Mehrwertsteuer sowie der Gesamtbetrag inklusive Mehrwertsteuer und allfälliger Versandkosten separat ausgewiesen. Massgebend sind die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise; bei Bestellungen über den Online-Shop gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preise.

In Ausnahmefällen kann der im Online-Shop angezeigte Preis vom tatsächlichen Preis abweichen, namentlich wenn ein Produkt zwischenzeitlich durch ein Nachfolgemodell ersetzt wurde oder eine Preisanpassung des Herstellers auf der Website noch nicht nachgeführt ist. In diesen Fällen informiert T101 den Kunden vor der Auftragsbestätigung über den geänderten Preis bzw. das Nachfolgeprodukt. Der Kunde kann die Bestellung daraufhin zum angepassten Preis bestätigen oder kostenlos stornieren.

T101 behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit anzupassen. Für bereits bestätigte Aufträge gelten die vereinbarten Preise. Offensichtliche Irrtümer und Fehler in der Preisangabe bleiben vorbehalten.

7. Zahlungsbedingungen

Massgebend sind die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Im Online-Shop stehen wahlweise Kreditkarte, Vorauskasse oder der Kauf auf Rechnung zur Verfügung. Beim Kauf auf Rechnung behält sich T101 vor, insbesondere bei Neukunden oder grösseren Auftragswerten, eine Anzahlung oder die Vorauszahlung des gesamten Betrags zu verlangen.

Die Auftragsbestätigung bzw. Rechnung wird dem Kunden innert kurzer Zeit nach der Bestellung per E-Mail zugestellt; sind vorgängig Abklärungen – etwa zu Lieferzeiten – erforderlich, kann dies 1–2 Arbeitstage in Anspruch nehmen. Zahlungen sind erst nach Erhalt der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung zu leisten. Vorauskasserechnungen sind in der Regel innert 5 Tagen ab Erhalt zu begleichen. Sämtliche Rechnungen sind rein netto und ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart oder auf der Rechnung ausgewiesen ist. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn er ausdrücklich gewährt wurde und nur bei Zahlungseingang innert der angegebenen Skontofrist. Wird der Skonto trotz Ablaufs der Frist abgezogen, bleibt der abgezogene Betrag geschuldet und wird nachgefordert.

Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr gemäss Art. 104 OR erhoben. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Ab der zweiten Mahnung werden Mahnspesen von CHF 20 pro Mahnung verrechnet.

Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung fälliger Rechnungen in Verzug, ist T101 berechtigt, weitere Leistungen – einschliesslich Lieferungen, Montagen, Service- und Garantieleistungen – bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offener Forderungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung zu erbringen. Bereits vereinbarte Termine können in diesem Fall entschädigungslos verschoben werden. An Gegenständen des Kunden, die sich zur Reparatur, Wartung oder aus anderen Gründen im Besitz von T101 befinden, steht T101 bis zur vollständigen Bezahlung aller damit zusammenhängenden Forderungen ein Retentionsrecht im Sinne von Art. 895 ff. ZGB zu.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von T101 nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen, zurückzubehalten oder zu verrechnen. Die Zahlungen sind auch dann vollständig zu leisten, wenn unwesentliche Teile oder Leistungen fehlen, der Gebrauch des Werks dadurch aber nicht verunmöglicht wird, oder wenn Nachbesserungsarbeiten erforderlich sind.

Rechnungsbeanstandungen sind innert 8 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich mitzuteilen; danach gilt die Rechnung als genehmigt.

Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich herabsetzen und die Bezahlung offener Forderungen gefährden, ist T101 berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.

8. Eigentumsvorbehalt

Die von T101 gelieferten bzw. montierten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises im Eigentum von T101. T101 kann die Herausgabe der Gegenstände verlangen, wenn die Zahlung trotz Mahnung nicht geleistet wird. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass T101 einseitig einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden vornehmen lassen kann. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände sorgfältig zu behandeln und einen allfälligen Standortwechsel T101 unverzüglich mitzuteilen.

9. Lieferbedingungen

9.1 Liefer- und Einsatzgebiet

Die Auslieferung erfolgt schweizweit sowie in das Fürstentum Liechtenstein.

Montage- und Serviceeinsätze durch eigenes Personal erbringt T101 aus Gründen der Effizienz und der Umweltverantwortung hauptsächlich innerhalb ihres in Zonen gegliederten Einsatzgebiets ab Firmensitz in 6340 Baar. Die jeweils gültigen Anfahrtspauschalen sind unter www.chrombox.ch/preise publiziert. Massgebend für die Zonenzuteilung sind Distanz und Fahrzeit gemäss Google Maps. Einsätze ausserhalb dieser Zonen sind auf Anfrage möglich; die Anfahrt wird in diesem Fall nach Aufwand verrechnet. Zudem ist mit längeren Reaktionszeiten zu rechnen.

Für autofreie Orte erfolgt die Lieferung bis zur Talstation der Bergbahn oder soweit mit normalen Strassenfahrzeugen zugefahren werden kann. Kosten für zusätzliche Transportmittel oder Mehraufwand infolge langer Wege zum Bestimmungsort gehen zulasten des Kunden. Nicht angekündigte Behinderungen und Transporterschwernisse werden separat verrechnet. Sondertransporte mit lokalen Transporteuren sind vorgängig durch den Kunden zu organisieren.

9.2 Lieferfristen

Lieferfristen werden grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich genannt. Ausdrücklich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung, bei vereinbarter Vorauszahlung oder Anzahlung jedoch frühestens mit deren vollständigem Zahlungseingang. Sie verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Kunde mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen – insbesondere der Leistung vereinbarter Zahlungen oder der Klärung aller für die Vertragserfüllung erforderlichen Fragen – in Rückstand ist.

9.3 Lieferung frei Bordsteinkante

Lieferungen erfolgen bis zur Bordsteinkante, ebenerdig und ohne Stufen. Die Versandkosten werden auf der Produktseite bzw. spätestens im Warenkorb vor Abschluss der Bestellung ausgewiesen; ist ein Artikel als versandkostenfrei gekennzeichnet, erfolgt die Lieferung kostenlos. Der Kunde stellt sicher, dass die Lieferadresse mit einem LKW (7.5 t – 12 t) befahrbar ist.

9.4 Terminierung und Lieferverzug

Eine punktgenaue Terminierung der Lieferung ist aus logistischen Gründen in der Regel nicht möglich. Der Speditionspartner gibt jeweils ein Zeitfenster von ca. 4 Stunden vor, auf das T101 keinen Einfluss hat. Die reguläre Lieferung erfolgt von Montag bis Freitag zwischen 07:00 und 18:00 Uhr.

Die Anlieferung findet am vereinbarten Wunschtag statt. Eine telefonische Avisierung ca. 1 Stunde vor Anlieferung ist möglich; der Kunde hat hierfür eine Telefonnummer anzugeben, unter der er gut erreichbar ist. Bei Speditionslieferungen ist die Anwesenheit des Kunden oder einer bevollmächtigten Person zum Lieferzeitpunkt zwingend erforderlich, da der Empfang und die Unversehrtheit der Ware zu bestätigen sind. Trifft der Fahrer niemanden an, erfolgt eine kostenpflichtige Zweitzustellung frühestens 24 Stunden später.

Eine Lieferverspätung infolge unvorhergesehener Ereignisse oder höherer Gewalt berechtigt den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt. Dasselbe gilt für Verzögerungen, die durch beigezogene Dritte wie Speditionen oder Paketdienste verursacht werden und die T101 nicht zu vertreten hat; in diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Befindet sich T101 aus einem ausschliesslich von ihr zu vertretenden Grund in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Wird die Lieferung innerhalb der Nachfrist aus einem von T101 zu vertretenden Grund nicht erfüllt, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Eine vom Kunden gewünschte Verschiebung des Liefertermins bedarf der Schriftform. Bei Annahmeverzug des Kunden ist T101 berechtigt, zusätzlich zum Zahlungsanspruch wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige Lager- und Umtriebskosten gehen zulasten des Kunden.

9.5 Transportschäden

Die Ware ist bei Anlieferung sofort auf Schäden und die Unversehrtheit der Verpackung zu prüfen.

Offene Schäden (erkennbar beschädigte Verpackung) sind in Gegenwart des Fahrers festzustellen. Der Schaden ist genau zu beschreiben, mit Datum und Uhrzeit auf dem Lieferschein zu vermerken und vom Fahrer unterschreiben zu lassen; pauschale Vermerke wie «Verpackung beschädigt» genügen nicht. Zusätzlich ist der Schaden mit Fotos von Verpackung und Ware zu dokumentieren. Alternativ kann die Annahme verweigert werden. Der Fahrer hat die Kontrolle zuzulassen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall unverzüglich Kontakt mit uns auf (Tel. 041 241 11 01 – info@chrombox.ch).

Verdeckte Schäden (unbeschädigte Verpackung, beschädigter Inhalt) sind innert 24 Stunden nach Annahme schriftlich zu melden. Der Meldung sind eine genaue Beschreibung des Schadens sowie Fotos der Verpackung und der beschädigten Ware beizulegen.

Ohne schriftlichen Vermerk des Spediteurs, ohne fristgerechte Meldung oder ohne ausreichende Dokumentation des Schadens können spätere Reklamationen wegen Transportschäden nicht berücksichtigt werden. Beschädigte Ware ist nicht zu benutzen und im Originalzustand in der Verpackung zu belassen.

9.6 Lieferung inkl. Montage/Inbetriebnahme

Bei der Lieferart «Lieferung inkl. Montage/Inbetriebnahme» erfolgt die Lieferung bis an die Verwendungsstelle innerhalb des Gebäudes mit anschliessender Inbetriebnahme. Zur Prüfung der Machbarkeit und zur Bestimmung der Liefer- und Montagekosten benötigt T101 vorgängig Angaben zu den örtlichen Gegebenheiten. Besondere Anliefersituationen (z. B. Kran, Gabelstapler, Stockwerklieferungen) sind vorgängig bekanntzugeben. Bei besonders aufwendigen Transporten kann eine Ortsbesichtigung vereinbart werden.

9.7 Lieferung per Paketdienst

Bis zu einem Artikelgewicht von 31 kg erfolgt der Versand per Post oder Paketdienst. Wird der Kunde bei der Zustellung nicht angetroffen, informiert der Zusteller über den Zustellversuch; die Sendung kann abgeholt oder ein neuer Zustelltermin vereinbart werden.

Produkte, die als Gefahrgut gelten – insbesondere Reinigungsmittel und chemische Produkte –, sind unabhängig von ihrem Gewicht vom Versand per Post oder Paketdienst ausgeschlossen. Die Zustellung erfolgt in diesen Fällen per Sonderlieferung oder durch T101. Die entsprechenden Kosten werden gemäss den unter www.chrombox.ch/preise publizierten Anfahrtspauschalen bzw. den Lieferkosten für Gefahrgut verrechnet.

9.8 Teillieferungen

T101 ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand und keine zusätzlichen Kosten entstehen, die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und die Lieferung der restlichen Ware gesichert ist.

10. Montagen, Reparaturen und Regiearbeiten

Der Kunde hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten ungehindert ausgeführt werden können. Andernfalls gehen die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten und Umtriebe zu seinen Lasten.

Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung aufgeführten Montageanforderungen und bauseitigen Leistungen sind verbindlicher Vertragsbestandteil. Der Kunde stellt sicher, dass diese Anforderungen bis zum vereinbarten Montage- bzw. Liefertermin vollständig und fachgerecht erfüllt sind. Sind die bauseitigen Voraussetzungen zum vereinbarten Termin nicht oder nur teilweise erfüllt, ist T101 berechtigt, den Einsatz abzubrechen oder zu verschieben; der entstandene Aufwand, Wartezeiten sowie zusätzliche Anfahrten werden nach den gültigen Ansätzen verrechnet. Übernimmt T101 auf Wunsch des Kunden nicht vereinbarte Zusatzleistungen, werden diese nach Aufwand verrechnet, sofern deren Ausführung möglich und zulässig ist. Für Mängel oder Schäden, die auf nicht oder mangelhaft erbrachte bauseitige Leistungen zurückzuführen sind, übernimmt T101 keine Haftung; vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich entsprechend.

Sofern bei Regiearbeiten nichts anderes vereinbart wird, gelangen die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Ansätze zur Verrechnung.

Anschlüsse an die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Abwasser, Gas etc.) sind vom Kunden auf eigene Kosten zu veranlassen und dürfen nur von konzessionierten Fachleuten bzw. Installateuren vorgenommen werden.

11. Entsorgung

Bei Lieferungen mit Montage bzw. Inbetriebnahme durch T101 nimmt T101 das Verpackungsmaterial mit und entsorgt es fachgerecht. Bei Lieferungen frei Bordsteinkante sowie beim Versand per Paketdienst obliegt die Entsorgung des Verpackungsmaterials dem Kunden.

Altgeräte werden auf Wunsch durch T101 gegen Gebühr fachgerecht entsorgt. Voraussetzung ist, dass die Altgeräte zum Liefer- bzw. Montagetermin abtransportbereit sind – insbesondere geleert, abgetaut und von den Versorgungsleitungen getrennt. Die Demontage und Trennung von den Anschlüssen ist nicht in der Entsorgungsgebühr enthalten und wird, sofern durch T101 ausgeführt, nach Aufwand verrechnet. Die Entsorgung ist bei der Bestellung bzw. im Auftrag zu vereinbaren.

12. Garantie und Gewährleistung

12.1 Garantiefrist und Umfang

Die Garantiefrist für Neugeräte beträgt je nach Gerät bzw. Hersteller 12 oder 24 Monate ab Auslieferung bzw. Abschluss der Arbeiten; massgebend ist jeweils die auf dem Angebot oder der Auftragsbestätigung ausgewiesene Frist. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gelten in jedem Fall die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Art. 210 OR).

Die Herstellergarantie erstreckt sich auf Material- und Ausführungsfehler. Die Garantiebestimmungen der Hersteller sehen in der Regel ausschliesslich ein Recht auf Nachbesserung (Reparatur) oder Austausch (Ersatzlieferung) vor. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Umtriebsentschädigung besteht nicht, soweit gesetzlich zulässig. Der Austausch oder die Reparatur einzelner Teile verlängert die ursprüngliche Garantiefrist nicht.

Bei bestimmten Geräten setzt der Garantieanspruch gemäss den Bestimmungen des Herstellers die Durchführung kostenpflichtiger, periodischer Serviceleistungen voraus. Die betroffenen Geräte, die Garantiebedingungen und die Wartungsempfehlungen sind dem entsprechenden Hinweis im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung sowie den Herstellerunterlagen zu entnehmen. Die Abwicklung von Garantiefällen durch T101 setzt voraus, dass diese Wartungen durch T101 ausgeführt wurden. Wartungsrapporte oder Servicenachweise von Drittfirmen werden von T101 nicht anerkannt; wurde die Wartung nicht durch T101 durchgeführt, übernimmt T101 keine Garantieleistungen und allfällige Ansprüche sind vom Kunden direkt beim jeweiligen Hersteller geltend zu machen.

Bei bestimmten Geräten verlängert sich die Garantie um ein weiteres Jahr, sofern innert 12 Monaten ab Lieferung bzw. Inbetriebnahme eine kostenpflichtige Wartung durch T101 durchgeführt wird. Die Garantieverlängerung gilt nur bei lückenloser Fortführung der Wartung durch T101 und ist auf Verlangen durch die entsprechenden Wartungsnachweise zu belegen.

12.2 Gewährleistung für eigene Liefer-, Montage- und Serviceleistungen

Wird ein Gerät bei der Lieferung oder Montage durch T101 nachweislich beschädigt, haftet T101 für diesen Schaden und behebt ihn nach eigener Wahl durch Reparatur oder Ersatz.

Für Reparatur- und Serviceleistungen leistet T101 wie folgt Gewähr: Störungen, die innert 5 Tagen nach Abschluss der Arbeiten gemeldet werden und nachweislich auf die ausgeführte Arbeit zurückzuführen sind, behebt T101 kostenlos. Nach Ablauf dieser Frist gemeldete Störungen sowie Störungen mit anderer Ursache – namentlich anderweitige Defekte, Verschleiss, Bedienungsfehler oder Eingriffe Dritter – werden nach den gültigen Ansätzen verrechnet.

Auf eingebaute Ersatzteile gilt die jeweilige Herstellergarantie auf Material- und Fabrikationsfehler; Arbeitszeit und Anfahrt für den Austausch eines defekten Ersatzteils richten sich nach Ziffer 12.4. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte vorbehalten.

12.3 Garantiebedingungen

Voraussetzung für Garantieleistungen sind:

– eine fachgerechte Montage der Geräte gemäss Montageanleitung,

– die Einhaltung der regelmässigen Wartungsintervalle gemäss Hersteller,

– eine nachvollziehbar dokumentierte Wartung,

– die pünktliche Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.

Bei Lieferung ohne Montage bzw. Inbetriebnahme durch T101 (insbesondere bei Lieferung frei Bordsteinkante oder per Paketdienst) erstreckt sich die Garantie ausschliesslich auf Material- und Ausführungsfehler des Geräts selbst. Für Mängel, Schäden oder Funktionsstörungen im Zusammenhang mit Transport ab Übergabe, Aufstellung, Anschluss, Montage, Einstellung oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder von ihm beigezogene Dritte übernimmt T101 keine Garantie. Macht der Kunde in diesen Fällen einen Garantieanspruch geltend, hat er nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Ablieferung bestand und nicht auf die Installation oder Inbetriebnahme zurückzuführen ist. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass kein Gerätemangel vorliegt, werden die Prüfung, allfällige Anfahrten und weitere Aufwände nach den gültigen Ansätzen verrechnet.

Bei Geräten und Anlagen, die der Kunde oder von ihm beigezogene Dritte selbst montieren – namentlich Kühl- und Tiefkühlzellen, Kühlaggregate, Klimaanlage und andere montagepflichtige Anlagen –, beschränkt sich die Garantie auf Material- und Fabrikationsfehler der einzelnen gelieferten Komponenten. Keine Garantie besteht für die Funktion der Anlage als Ganzes sowie für Störungen, die auf die Montage oder die Einsatzbedingungen zurückzuführen sind, wie namentlich Undichtigkeiten, Vereisung, Kondenswasserbildung, ungenügende Kälteleistung oder Temperaturabweichungen infolge unsachgemässer Montage, ungeeigneter Aufstellbedingungen oder fehlerhafter Installation. Die Prüfung solcher Beanstandungen vor Ort erfolgt kostenpflichtig nach den gültigen Ansätzen.

12.4 Garantieleistungen, Anfahrt und Bring-in-Service

Reparaturen im Garantiefall sind innerhalb der unter www.chrombox.ch/preise publizierten Zonen 1–3 kostenfrei, einschliesslich Anfahrt. Ausserhalb dieser Zonen sind nur die Arbeitskosten durch die Garantie gedeckt; die Anfahrt geht auch im Garantiefall zulasten des Kunden und wird auf Anfrage individuell offeriert. Zudem ist mit längeren Reaktionszeiten zu rechnen.

Alternativ steht dem Kunden ein Bring-in-Service zur Verfügung: Das Gerät kann auf eigene Kosten und Gefahr an den Firmensitz von T101 in 6340 Baar angeliefert werden. Die Reparatur erfolgt in der eigenen Werkstatt; nach Abschluss wird das Gerät zur Abholung bereitgestellt. Im Garantiefall ist die Reparatur im Bring-in-Service kostenfrei.

Der Entscheid über die Art der Mangelbehebung liegt bei T101. Für die Dauer der Reparatur oder bis zur Lieferung eines Austauschprodukts besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzgerät. Ersetzte Produkte oder Teile gehen in das Eigentum von T101 bzw. des Herstellers über.

Auf Verlangen von T101 ist der beanstandete Gegenstand frachtfrei zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet T101 die Kosten des günstigsten Versandwegs; dies gilt nicht, wenn sich die Kosten erhöhen, weil sich der Gegenstand an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemässen Gebrauchs befindet. Wird festgestellt, dass kein Mangel vorliegt oder dieser nicht unter die Garantie fällt, erfolgt der Rückversand bzw. die Rückgabe auf Kosten und Gefahr des Kunden; zudem kann eine Umtriebsentschädigung erhoben werden.

12.5 Mängelrüge und Nacherfüllung

Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

Bei Sachmängeln ist T101 nach eigener Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nacherfüllung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

Ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich – namentlich wenn das Produkt oder gleichwertiger Ersatz nicht mehr lieferbar ist –, ist auch T101 berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet T101 dem Kunden den bezahlten Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe der Ware vollständig zurück; weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach Ziffer 13 (Haftung).

12.6 Garantieausschluss

Die Garantie erlischt vollständig und sofort, wenn das Produkt unsachgemäss behandelt, nicht zweckentsprechend eingesetzt oder vom Kunden eigenmächtig geändert oder repariert wird bzw. Änderungen oder Reparaturen durch Dritte veranlasst werden. Kein Garantieanspruch besteht zudem für Schäden infolge mangelhafter, unsachgemässer oder gewaltsamer Behandlung, Nichtbefolgung der Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Materialien oder fremder Ersatzteile, höherer Gewalt, Naturereignissen oder Störungen der Stromversorgung.

Ist ein Mangel auf eine nicht fachgerechte Installation zurückzuführen, die nicht durch T101 ausgeführt wurde, entfällt der Gewährleistungsanspruch.

Seriennummern, Herstellerschilder und andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder verändert werden; andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.

13. Haftung

T101 haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von T101 zurückzuführen sind, sowie für Personenschäden. Jede weitergehende Haftung – insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, für Hilfspersonen sowie für indirekte oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch, Datenverlust oder Warenverderb – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14. Rückgaberecht

Für Standardgeräte aus dem Sortiment gilt ein Rückgaberecht von 14 Tagen ab Lieferdatum. Jede Rückgabe ist vorgängig mit T101 abzusprechen und von T101 zu bestätigen; unangemeldete Rücksendungen werden nicht angenommen bzw. auf Kosten des Kunden retourniert. Die Rücknahme einzelner Geräte oder Anlageteile aus Projekt- und Montageaufträgen ist nur mit vorheriger Zustimmung von T101 möglich.

Die Ware muss vollständig, in einwandfreiem und unbenutztem Zustand, in der Originalverpackung und unter Beilage der Rechnungskopie oder des Lieferscheins retourniert werden. Geräte, die bereits installiert, angeschlossen oder in Betrieb genommen wurden, gelten als benutzt und sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Die Kosten des Rücktransports trägt der Kunde. Befindet sich die Ware bei der Rücksendung nicht in einwandfreiem Zustand, behält sich T101 vor, Ersatzansprüche geltend zu machen bzw. einen angemessenen Minderwert in Abzug zu bringen.

Von der Rückgabe ausgeschlossen sind zudem personalisierte, kundenspezifisch gefertigte oder speziell für den Kunden bestellte Artikel jeder Art, Massanfertigungen sowie Gebrauchtgeräte und Vorführmodelle. Gebrauchtgeräte und Vorführmodelle sind im Angebot bzw. im Online-Shop entsprechend gekennzeichnet.

Die Rückerstattung geleisteter Zahlungen erfolgt innert 20 Tagen ab Erhalt der retournierten Ware.

15. Übertragung von Rechten und Pflichten

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von T101 nicht auf Dritte übertragen.

16. Urheberrecht

Sämtliche Informationen und Inhalte auf der Website von T101 sowie in Publikationen, die über diese Website bereitgestellt werden, stehen im alleinigen Eigentum von T101 und sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von T101 nicht vervielfältigt, verbreitet oder veröffentlicht werden.

17. Links zu Websites Dritter

Die Website von T101 kann Links zu Websites Dritter enthalten. T101 hat keinen Einfluss auf deren Inhalte und übernimmt dafür keine Verantwortung. Für die Inhalte verlinkter Seiten ist ausschliesslich der jeweilige Anbieter verantwortlich. Das Setzen eines Links stellt keine Empfehlung oder Zustimmung zu den dort angebotenen Inhalten, Produkten oder Dienstleistungen dar.

18. Datenschutz

T101 bearbeitet Personendaten, die zur Abwicklung von Bestellungen, zur Lieferung der Produkte und zur Rechnungsstellung erforderlich sind, vertraulich und in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG). Ohne die erforderlichen Angaben kann eine Bestellung nicht bearbeitet werden. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung, abrufbar auf www.chrombox.ch.

19. Schlussbestimmungen

T101 behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Massgebend ist die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.chrombox.ch/agb abrufbar.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen T101 und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen und Dienstleistungen von T101 ist Zug. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.


Stand: Juli 2026
T101 AG | chrombox · Ruessenstrasse 11 · 6340 Baar / ZG

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Ruessenstrasse 11, 6340 Baar / ZG
info@chrombox.ch Kundendienst 041 241 11 01

Montag - Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr

Freitag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

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